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Familienpflege Mobil Heidelberg gGmbH Gesellschafterinnen Mascha Fischer & Barbara Twardon |
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Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII
Eine Erziehungsbeistandschaft ist in der Regel eine längerfristige Hilfe für Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige, die Probleme in der Familie, Schule, mit Freunden oder bei der Bewältigung ihres Alltags haben.
Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, bei der Stärkung ihres Selbstbewusstseins und in ihrer Beziehungsfähigkeit. In der Arbeit mit dem Kind oder den Jugendlichen bezieht der Erziehungsbeistand die Eltern und das soziale Umfeld mit ein.
Unsere Arbeit basiert auf den folgenden gesetzlichen Grundlagen: Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern (§ 30 KJHG).
Wir arbeiten im Bereich Erziehungsbeistandschaft nur mit fest angestellten SozialpädagogInnen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Mascha Fischer, Diplom Sozialpädagogin (FH)