Hilfe für junge Volljährige
(nach §41 SGB VIII)
Bei der Hilfe für junge Volljährige geht es darum, Betreuungsangebote für junge Erwachsene anzubieten, die der Persönlichkeitsentwicklung dienen und dem jungen Menschen helfen, eine eigenverantwortliche Lebensführung zu entwickeln.
Zielgruppe sind junge Volljährige, denen familieneigene Ressourcen, sowie ein unterstützendes soziales Umfeld nicht gegeben sind. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, in begründeten Einzelfällen auch länger. Als junger Volljähriger gilt im Kinder- und Jugendhilferecht, wer 18 aber noch nicht 27 Jahre alt ist. Der Antrag wird selbst von dem jungen Volljährigen beim jeweils zuständigen Jugendamt gestellt.
Das wichtigste Ziel der Hilfe für junge Volljährige ist es, dem jungen Menschen eine eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen. So liegt der Fokus zum Beispiel auf der Vermittlung von Lebenstechniken und selbstständiger Lebensführung (Strukturierung, Alltagsbewältigung, sinnvolle Einteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, Behördengänge), der Beschaffung und Aufrechterhaltung einer eigenen Wohnung, der Verbesserung der sozialen und psychischen Verfassung des jungen Menschen (Bearbeitung von Konflikten, sinnvolle Freizeitgestaltung, Anbindung an sinnvolle therapeutische Angebote), der Unterstützung beruflicher Perspektiven oder der Vermittlung sinnhafter sozialer Kompetenzen.
Der wertschätzende und vertrauensvolle Umgang bilden die Basis für die gute Zusammenarbeit zwischen dem jungen Menschen und der Betreuungsperson. Unsere Mitarbeiter sind systemisch geschult und arbeiten höchst professionell. Dabei ist vor allem die Arbeit mit den vorhandenen Ressourcen des jungen Volljährigen, sowie der Blick auf den individuellen Lösungsweg zentral.